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 Robinsonlisten: Das Recht der Verbraucher achten !

 
  Statuten

In Bekenntnis zum erlaubnisorientierten
eMail-Marketing ermöglicht der I.D.I. in
seiner Funktion als Verbraucherverband
werbungtreibenden Firmen den Abgleich
an der deutschen eMail-Robinsonliste.

§1 Voraussetzung zum Listenabgleich ist die Erfüllung der im Antrag
und unter
Abgleich aufgeführten Vorgaben. Als integrierter Bestandteil
der Statuten verpflichten sie zu Permission-based eMailing mit korrekter
Angabe der eigenen Daten, Respektierung von Abmeldemöglichkeiten
sowie der strikten Ablehnung jeder Form unverlangter eMail-Werbung.


§2 Die Zulassung zum Listen-Abgleich wird nach Eingang des Antrags
sowie dessen Prüfung durch den I.D.I. erteilt. Dieser kann die Vergabe
ablehnen, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen. Der Antragsteller
muß kein Mitglied im I.D.I. Verband sein.
Der I.D.I. stellt im Gegenzug eine monatlich aktualisierte Liste zum
Download bereit. Der Eintrag in die Liste ist für Verbraucher kostenlos.


§3 Als Schiedsgremium und Kontrollinstanz für gemeldete Verstösse
dient ein fünfköpfiger Beirat aus Gremiumsmitgliedern des Verbandes,
dessen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gültig sind.


§4 Bei Verstössen gegen die Statuten, insbesondere der unbefugten
Verwendung oder Weitergabe des Abgleichprogramms, der Liste bzw.
deren Zugangspassworte oder der Angabe unrichtiger Antragsdaten,
werden die betroffenden Teilnehmer ohne Rückzahlung geleisteter
Beiträge vom Abgleich ausgeschlossen. Gleichzeitig behält sich der
I.D.I. vor, strafrechtlich gegen alle daran Beteiligten vorzugehen und
darüber hinaus zivilrechtlich Schadensersatz geltend zu machen.


§5 Die Gebühren für den Listenabgleich ergeben sich aus dem Antrag.
Diese dienen der Kostendeckung für Projektverwaltung und Abgleich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
 Stand: Juli 2005